Die Freien Demokraten fordern:

Demokratie im Land und in den Kommunen

Wir Freie Demokraten vertrauen den Menschen und den Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden. Deshalb treten wir seit jeher für starke Städte und Gemeinden und ein hohes Maß an kommunalpolitischer Autonomie ein. Das Land muss für die Städte, Gemeinden und Landkreise ein verlässlicher Partner sein, der in Zeiten hoher Steuerkraft für eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen sorgt und seine Versprechen einhält. Das Land muss Sorge tragen, dass die Kommunen trotz Steuermindereinnahmen infolge der Covid-19-Epidemie handlungsfähig bleiben. Bei der Erstattung der Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen und für die Inklusion hat sich das Land nicht immer loyal gegenüber den Kommunen verhalten. Das soll sich nicht wiederholen. Wir wollen keine bevormundende Politik, bei der die Landesregierung ihre eigenen Überzeugungen gegen Städte, Gemeinden und Landkreise durchsetzt, sondern eine Politik, die die kommunalpolitische Verantwortung vor Ort respektiert und unterstützt. Wir treten für eine Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie vor Ort ein.

 

Wir werden:

  • bei der Landtagswahl ein Zweistimmenwahlrecht einführen, das den Wählerinnen und Wählern eine differenziertere Stimmabgabe erlaubt und den Parteien ermöglicht, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen.

  • für eine Direktwahl der Landräte durch die Bürgerinnen und Bürger sorgen und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch in den Landkreisen einführen.

  • prüfen, welche weiteren Aufgaben das Land auf die Verwaltungen vor Ort übertragen kann und dafür den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, beispielsweise im Umwelt- und Abfallrecht.

  • prüfen, ob durch Liberalisierung landesrechtlicher Regelungen und eine zurückhaltende Aufsicht die Gestaltungsspielräume der Städte und Gemeinden erweitert werden können.

  • die Städte und Gemeinden rechtlich und finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, etwa im Bau- und Straßenverkehrsrecht.

  • den nahezu unüberschaubar gewordenen kommunalen Finanzausgleich deutlich vereinfachen und jedenfalls für größere Städte und Gemeinden pauschale Verbesserungen ihrer Finanzausstattung anstelle kleinteiliger und verwaltungsintensiver Projektförderung vorsehen.

  • im öffentlichen Dienst ein ganzheitliches und effizientes Diversity-Management mit klaren Zuständigkeitsbereichen schaffen.

  • die rechtliche Grundlage für eine Übertragung von öffentlichen Gemeinderats- und Kreistagssitzungen sowie von öffentlichen Ausschusssitzungen der Gemeinderäte und Kreistage über das Internet schaffen, sowie für die Aufnahme von Bild und Ton in öffentlichen Sitzungen. Darüber hinaus soll das Land die Kommunen bei der Bereitstellung solcher Aufnahmen und Liveübertragungen finanziell oder technisch unterstützen.

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