Die Freien Demokraten fordern:

Für eine verantwortliche Finanzpolitik

Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren den Staat mit ihren Steuergeldern. Sie haben einen selbstverständlichen Anspruch darauf, dass mit dem von ihnen erarbeiteten Geld sorgfältig und verantwortlich umgegangen wird. Wir Freie Demokraten haben engagiert und maßgeblich zusammen mit den anderen Parteien des Landtags eine Verfassungsänderung erarbeitet, die eine Neuverschuldung des Landeshaushalts künftig nur noch in wenigen Ausnahmefallen zulässt. Verstöße gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben werden künftig einklagbar sein, sodass der Verfassungsgerichtshof der Landesregierung und auch einer Landtagsmehrheit, die gegen das Verschuldungsverbot verstößt, Grenzen setzen kann.

 

Die Corona-Krise hat tiefe Löcher im Haushalt des Landes gerissen. Durch die rechtlich zulässige Kreditaufnahme für Unternehmenshilfen, die wir unterstützt haben, sind ab 2024 weitere Schulden abzutragen. Dies schmälert den zur Verfügung stehenden Spielraum erheblich, zeigt jedoch zugleich, wie wichtig eine konsequente Rückführung der Schulden ist, um sich Spielräume zu erarbeiten. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse sorgt für Spielräume in Krisenzeiten, aber auch für Schuldentilgungsverpflichtungen in guten Zeiten. Ausgaben im Landeshaushalt werden in Zukunft noch stärker danach zu bewerten sein, ob sie die Innovations- und Ertragskraft der baden-württembergischen Wirtschaft stärken. Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Infrastruktur haben Vorfahrt vor konsumtiven Ausgaben und Selbstdarstellungsprojekten der Regierung.

 

Wir werden:

  • Schulden aufgrund der Corona-Krise nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung schnell zurückführen.

  • die Schuldenbremse der Landesverfassung strikt beachten und ausgeglichene Haushalte vorlegen.

  • uns für eine vollständige und ersatzlose Abschaffung des Soli einsetzen und eine Anhebung der Einkommensteuer verhindern.

  • durch eine strukturierte Aufgabenkritik die Voraussetzungen schaffen, dass die konsumtiven Ausgaben im Landeshaushalt dauerhaft begrenzt werden können, um Spielraum für Zukunftsinvestitionen zu schaffen.

  • bei der Aufstellung des Haushalts den Mitteleinsatz sorgfältiger planen, um vorhersehbare Haushaltsreste nach Möglichkeit zu vermeiden.

  • durch mehr dezentrale Budgetverantwortung Anreize für die Landesverwaltung schaffen, wirtschaftlicher mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.

  • Sparvorschläge des Rechnungshofs in jedem Fall sorgfältig prüfen und nach Möglichkeit politisch umsetzen.

  • für jedes IT-Projekt eine Effizienzrendite berechnen und die erzielte IT-Effizienzrendite zur Steigerung der Qualität der Landesverwaltung einsetzen.

  • Bürgerinnen und Bürger durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer entlasten und beim Bund für die Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrages beim Erwerb von Wohneigentum in Höhe von 500.000 Euro für natürliche Personen eintreten.

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