Die Freien Demokraten fordern:

Bürgerrechte und Datenschutz sichern Freiheit und Selbstbestimmung

Die Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte ist ein Kernanliegen der Freien Demokraten. Denn sie schützen den Einzelnen und seine Entscheidungen gegenüber dem Staat und schaffen so Raum für Freiheit und Selbstbestimmung. Daher treten wir für die Achtung unserer Verfassung und der darin festgelegten Bürger- und Menschenrechte ein. Es ist stets eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Staatliche Maßnahmen dürfen nicht mehr an Freiheit kosten als sie an Sicherheit schaffen. Statt dem reflexartigen Ruf nach immer schärferen Gesetzen setzen wir daher auf den konsequenten Vollzug der bestehenden Gesetze durch Polizei und Justiz.

 

Im Bereich des Datenschutzes stehen Land und Kommunen vor immensen Aufgaben. Damit die Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten vertrauen können, muss jede datenverarbeitende Behörde sowohl technisch als auch personell angemessen ausgestattet werden. Allerdings darf der Datenschutz insbesondere für ehrenamtlich Tätige, Vereine und den Mittelstand nicht zu unwirksamen und bürokratischen Mehrbelastungen führen. Beim Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen der öffentlichen Verwaltung ist Baden-Württemberg viel zu zaghaft: Unser Land belegt im Transparenzranking einen der letzten Plätze.

 

Wir werden:

  • die Bürgerrechte konsequent verteidigen und daher keinen verdachtsunabhängig und flächendeckend gegen alle Bürger gerichteten Überwachungsmaßnahmen (wie etwa automatisierten Gesichtserkennungssystemen, der elektronischen Erfassung von sämtlichen KfZ-Kennzeichen an einer bestimmten Stelle oder der Vorratsdatenspeicherung des gesamten Telekommunikationsverhaltens aller Bürger) zustimmen.

  • uns weiterhin konsequent gegen die Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“) und gegen eine Ausweitung des Präventivgewahrsams über die bestehenden 14 Tage hinaus (wie in Bayern eingeführt) einsetzen.

  • den Einsatz sogenannter Bodycams im Hinblick auf grundrechtssensible Bereiche (etwa Wohnungen) überprüfen und den polizeilichen Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen.

  • einen parlamentarisch legitimierten Beauftragten zur Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg (Nachrichtendienstbeauftragter) einsetzen. Dieser hat ein jederzeitiges unangekündigtes Zutrittsrecht zu Liegenschaften des LfV sowie ein umfassendes Einsichtsrecht in laufende sowie abgeschlossene Verfahren. Er berichtet dem parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags. Einmal im Jahr legt er dem Landtag einen Bericht über die Arbeit des LfV vor.

  • über den Bundesrat die Initiative zur Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 GG um die sexuelle Identität ergreifen und den Aktionsplan des Landes zur Gleichstellung von LSBTI ausbauen.

  • im Bundesrat eine Initiative einreichen, die das Transsexuellengesetz abschafft und die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen stärkt.

  • die Behörden des Landes technisch und personell in die Lage versetzen, Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern schnell und effizient zu beantworten.

  • das Informationsregister für oberste Landesbehörden endlich in die Praxis umsetzen.

  • das baden-württembergische Informationsfreiheitsrecht verbessern und bestehende Zugangshürden abbauen.

  • uns dafür einsetzen, dass im Bereich der Datenschutzpflichten klarer zwischen großen datenverarbeitenden Unternehmen und Kleinunternehmen oder ehrenamtlich Tätigen unterschieden wird.

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