Die Freien Demokraten fordern:

E-Government

Die baden-württembergische Landesregierung hat es in den letzten Jahren versäumt, die Möglichkeiten moderner Informationstechnik für die Landesverwaltung nutzbar zu machen. Die von der Landesregierung eingeleiteten Projekte zur Modernisierung der Verwaltung laufen in vielen Fällen zu langsam und zu schwerfällig, in manchen Fällen sind sie gescheitert. Der Aufbau notwendiger Kompetenz bei Einführung, Gestaltung und Anwendung moderner Informationstechnik wurde viel zu zögerlich angegangen. Für uns Freie Demokraten sind, neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, die nutzende Bürgerin und der nutzende Bürger Dreh- und Angelpunkt unserer Überlegungen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die digitale Infrastruktur auch passgenau nutzen zu können. Das bedeutet für uns, dass darüber hinaus auch Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei getätigt werden müssen. Wir wollen durch eine durchdachte Digitalisierung der Verwaltung die Effizienz der Behörden erhöhen und somit die verfügbare Zeit für die Bearbeitung der Anliegen der Bürger erhöhen. Eine vernetzte Verwaltung baut Bürokratie ab. Wir Freie Demokraten streben an, in der nächsten Wahlperiode die notwendigen Entwicklungsschritte anzugehen und ins Ziel zu bringen.

 

Wir werden:

  • die Beamten und Angestellten des Landes dabei unterstützen, die Digitalisierung der Behörden und Einrichtungen des Landes weiter umzusetzen. Dazu gehören auch die notwendigen Fortbildungsangebote.

  • bei der Verarbeitung großer Datenmengen die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung offensiv nutzen. Durch Einsatz von Algorithmen lassen sich viele Arbeitsvorgänge vereinfachen und beschleunigen. Hierbei haben die Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit algorithmischer Entscheidungen oberste Priorität.

  • bei der Optimierung der E-Government-Angebote vom Bürger her denken und ihn z.B. durch Zeitersparnis oder Gebührenermäßigung an den Vorteilen moderner IT teilhaben lassen. Außerdem werden wir dafür sorgen, dass der Bürger den Stand der ihn betreffenden Verwaltungsverfahren online abfragen kann.

  • für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden die Möglichkeit persönlicher oder schriftlicher Kommunikation als Alternative zum E-Government beibehalten.

  • das Online-Zugangsgesetz schnell umsetzen und für Dokumente der Bürger, die bei verschiedenen Verwaltungsvorgängen benötigt werden, das Once-Only-Prinzip umsetzen. Das bedeutet: Dokumente, über die die

  • öffentliche Hand an anderer Stelle verfügt, kann der betroffene Bürger für spätere Verwaltungsvorgange freigegeben, sodass Doppelerfassungen oder Mehrfachprüfungen vermieden werden. Hierfür bedarf es eines rechtssicheren Rahmens und entsprechender Schnittstellen, mit denen Behörden untereinander automatisiert grundlegende Daten austauschen, oder vom Bürger gegenüber einer Behörde gemachte Angaben verifizieren können. Hierbei werden wir sowohl die Anforderungen strengen Datenschutzes, als auch die Anforderungen moderner Verwaltungsdienstleistungen im Blick haben.

  • offen sein für die Übernahme bewährter Lösungen aus anderen Bundesländern, da es nicht erforderlich ist, in jedem Bundesland das Rad neu zu erfinden.

  • anonymisierbare Daten des Landes und dabei insbesondere Geo- und Umweltdaten im Rahmen geeigneter Lizenzen als offene Daten (Open Data) für die Nutzung in digitalen Anwendungen zur Verfügung stellen, soweit keine berechtigten Interessen dagegen sprechen. Dies soll nach Möglichkeit unentgeltlich erfolgen. Damit wollen wir die Entwicklung analoger und digitaler Anwendungen im gewerblichen Bereich sowie in der Bürgergesellschaft unterstützen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen.

  • uns beim E-Government für die Verwendung von Open-Source-Software einsetzen. Durch die offene Lesbarkeit des Quellcodes kann jeder diesen überprüfen und bei Bedarf Änderungen oder Verbesserungen vorschlagen. Die Stabilität der Software kann dadurch verbessert und die Fehleranfälligkeit reduziert werden.

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